Schutz und Beratung
Hier finden Fachkräfte Informationen zu Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie zu den wichtigsten Unterstützungsstrukturen in Sachsen. Dazu gehören spezialisierte Hilfsdienste im Sinne der Istanbul-Konvention – etwa Fachberatungsstellen und Schutzunterkünfte – ebenso wie Traumaambulanzen, die eine schnelle, niedrigschwellige und wohnortnahe Hilfe nach einer Gewalttat ermöglichen.
Als spezialisierte Hilfsdienste werden nach Istanbul-Konvention (Artikel 22-26) die Einrichtungen bezeichnet, die speziell für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgehalten werden. Dazu gehören insbesondere spezialisierte Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt (Interventions- und Koordinierungsstellen), spezialisierte Fachberatungsstellen bei sexualisierter und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt (u.a. bei Genitalverstümmelung, Menschenhandel zum Zweck sex. Ausbeutung, Zwangsprostitution etc.) sowie Schutzunterkünfte für Menschen, die häusliche Gewalt erleben, und deren Kinder. Dazu zählen in Sachsen die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie Männerschutzeinrichtungen.
Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
Bundesweit haben alle Betroffenen einer Gewalttat nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) einen gesetzlichen Anspruch auf »Schnelle Hilfen in einer Traumaambulanz« durch dafür qualifiziertes Personal. Grundlage hierfür ist das SER, welches im Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) geregelt wird. Traumaambulanzen nach dem SER unterstützen Betroffene von Gewalttaten bei der Bewältigung von psychischen Belastungen.
Ziel ist es, Betroffenen eine schnelle, niedrigschwellige, wohnortnahe und leitliniengerechte traumaspezifische Therapie zu ermöglichen. Diese umfasst für Erwachsene maximal 15 und für Kinder und Jugendliche maximal 18 Therapiestunden. Aktuell gibt es in Sachsen 13 Traumaambulanzen an neun verschiedenen Standorten, von denen drei traumatherapeutische Versorgung für Kinder anbieten.