Hauptinhalt

Vertrauliche Spurensicherung

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können Sie sich an eine geschulte Ärztin oder einen geschulten Arzt wenden. Im Vordergrund steht zunächst die medizinische Versorgung. Nur auf Ihren Wunsch kann auch eine vertrauliche  Spurensicherung erfolgen.

Vertrauliche Spurensicherung bedeutet die gerichtsfeste Dokumentation medizinischer Befunde, die Folge sexualisierter oder häuslicher Gewalt sind sowie die Sicherung von Spuren (Abstriche, Tests, Blut- und Urinproben, Kleidungsstücke).

Der Vorteil der vertraulichen Spurensicherung besteht darin, dass Sie keine Anzeige erstatten müssen; die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) werden in diesem Verfahren nicht einbezogen. Sie können sich in Ruhe überlegen, ob Sie gegebenenfalls später eine polizeiliche Anzeige erstatten möchten. Die Spuren werden vier Jahre lang aufbewahrt.

Die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung erfolgt durch die Kranken- und Ersatzkassen und gilt zunächst nur für gesetzlich Versicherte. Sie müssen daher nachweisen, dass Sie gesetzlich versichert sind. Im Weiteren erfolgt die Spurensicherung anonymisiert.

Der Freistaat Sachsen hat zur Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung eine Vereinbarung mit den Kranken- und Ersatzkassen und Leistungserbringern sowie der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. und der Kassenärztlichen Vereinbarung Sachsen geschlossen.

Sie können sich an folgende Einrichtungen wenden:

Institut für Rechtsmedizin Dresden

Gewaltschutzambulanz
H. 13 am Universitätsklinikum Dresden
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Tel.:+49 351 458-2601
 

Universität Leipzig

Medizinische Fakultät
Institut für Rechtsmedizin
Rechtsmedizinische Ambulanz
Johannisallee 28
04103 Leipzig
Tel.:+49 341 97-15152
 
zurück zum Seitenanfang
Notausstieg