Gewaltschutzstrukturen und Netzwerk
Das Referat »Gewaltschutz nach Istanbul-Konvention« (Referat 75) im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist die verantwortliche staatliche Stelle für den Schutz bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf Landesebene. Die im Fachreferat angesiedelte Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention hat die Erstellung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention federführend koordiniert und leitet die Aktivitäten zu dessen Umsetzung sowohl horizontal zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren auf Landesebene als auch vertikal zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene an.
Gleichzeitig liegt in der Zuständigkeit des Referates auch der Auf- und Ausbau des Hilfe- und Schutzsystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Sinne des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) und die Erstellung eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes (SächsGewHG).